Ohne deutsche Erlaubnis wetten: der Preis, den Sie erst nach dem Einsatz sehen
29. Oktober 2026 – Lizenzangaben geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (Stand der Liste: 2. Oktober 2026).

Wer den Suchbegriff ohne deutsche Lizenz eintippt, sucht selten ein Rechtsgutachten. Meist sucht er eine Wette, die ihm hier nicht mehr angeboten wird. Ein Einsatz, den er noch aus der Zeit kennt, in der ein Buchmacher nicht wusste, dass er dem Spieler ein Limit entgegenhalten muss. Die Kanalisierung des deutschen Marktes liegt bei 77 %, und dieser Wert liest sich nur auf den ersten Blick wie ein gutes Zeugnis. Er besagt, dass 23 % des Marktvolumens 2024 auf unerlaubte Angebote entfielen. Fast jeder vierte Euro, der in Deutschland auf Sportwetten gesetzt wird, landet also in einem Sportwettprogramm, das keine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder trägt und keiner deutschen Aufsicht untersteht. Das ist die Größe, um die es im Folgenden geht.
Wer dort setzt, zahlt keinen Aufschlag an der Kasse. Er zahlt ihn später, in Formen, die man nicht in einer Quote sehen kann, und dieser Text nimmt sich vor, diese Formen so genau zu benennen, wie es ohne Bekanntgabe von Gebühren möglich ist. Umgekehrt hat der erlaubte Weg ebenfalls einen Preis: 1.000 € monatliche Einzahlungsgrenze, eingeschränkte Live-Märkte, vollständige Verifizierung, Zahlung ausschließlich vom eigenen Konto. Beide Wege kosten. Sie kosten nur nicht dasselbe, und nicht derselbe Mensch.
Der sichere Weg beginnt, wo jeder Weg in Deutschland beginnt: bei der Frage, ob ein Anbieter überhaupt auf der Whitelist steht.
Für die Sportwettenhändler mit entsprechender GGL-Erlaubnis fiel 2024 über 28 aktive Internetseiten ein Wettergebnis von 1.963 Mio. Euro Bruttospielertrag an. Das ist der Teil des Geschäfts, der kontrolliert wird und sich deshalb auch in einer Statistik wiederfindet.
Was einem Spieler fehlt, wenn er außerhalb der deutschen Aufsicht setzt
Wenn Sie ein Konto bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis eröffnen, öffnen Sie es auf einer Insel.

Das klingt drastischer, als es gemeint ist. Es beschreibt die Formalität, dass es dem Anbieter schlicht nicht erlaubt ist, an einen gesperrten Spieler zu vermitteln. Über die Spielersperrdatei OASIS lässt sich eine Selbstsperre nicht durchsetzen, wenn der Anbieter nicht an sie angeschlossen ist. Und LUGAS bedeutet die Einzahlungsgrenze, die über alle erlaubten Anbieter hinweg gemeinsame Grenze von 1.000 € im Kalendermonat. Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis einzahlt, kennt diese Grenze schlicht nicht. So durchlaufen Beträge unkontrolliert.
Es gibt keinen deutschen Ansprechpartner bei Streit. Wenn eine Auszahlung stockt, wenn ein Konto geschlossen wird, wenn eine Wette storniert wird, haben Sie keinen Ansprechpartner, den Sie anrufen können.
Über die GGL haben Sie diesen Ansprechpartner, den Sie anrufen können, nicht. Und das ist die eine Sache, die ein Anbieter außerhalb der deutschen Aufsicht selbst nicht reparieren kann, weil er ohne Anbindung keine Sperre kennt, die durchgesetzt wird.
Warum die Gemeinsame Glücksspielbehörde so oft „besten“ in den Titel schreibt: Ohne Lizenz zählt nur eine Prüfgröße
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist die Aufsichtsbehörde, die nach dem GlüStV 2021 seit dem 1. Juli 2021 eine bundesweite Erlaubnis erteilt und beaufsichtigt. Diese Erlaubnis umfasst das Veranstalten und das Vermitteln von Sportwetten im Internet, sie verhängt Bußgelder, sie untersagt unerlaubte Angebote und sie lässt Zahlungsströme und Netzzugänge sperren. Und sie führt die Whitelist: die amtliche Liste der erlaubten Glücksspielanbieter. Der Nachweis einer Erlaubnis für einen Anbieter mit Sitz in Deutschland ist damit nur über einen einzigen Weg zu erbringen. Es gibt keine zweite.

Die Daten aus dem Whitelist-Snapshot vom 2. Oktober 2026 zeigen, was das konkret heißt. Die britische Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex auf Malta wird dort für die Marke Bet365 geführt. Die NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara auf Malta für Sportwetten. Die SCGO Limited mit Sitz in St. Julian’s auf Malta für VBet. Die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema auf Malta für Bet3000. Die WINAMAX Société anonyme für Winamax. Es fällt auf, dass viele dieser Anbieter maltesische Gesellschaften sind, aber die Whitelist führt sie als deutsche Erlaubnis. Eine maltesische Lizenz taucht dort als Erlaubnis auf, aber wichtig ist: die Whitelist führt ausschließlich .de-Adressen. Das ist der entscheidende Punkt. Eine maltesische Lizenz eines Anbieters ohne Whitelist-Eintrag hat keine Bedeutung für die Teilnahme an einem Sportwettprogramm in Deutschland.
Am besten prüfen Sie das in zwei Schritten, weil die Verwechslung hier am häufigsten passiert. Die Whitelist gibt eine Marke und eine Domain. Und die Whitelist sagt Ihnen, ob die Domain, unter der Sie wetten wollen, erlaubt ist. Ein Buchmacher, der eine Erlaubnis für Online-Slots oder Pokerspiele hat, darf Ihnen deshalb trotzdem keine Sportwetten anbieten, weil es sich um eine andere Erlaubnis handelt. Casino und Sportwetten sind getrennte Erlaubnisse mit getrennten Regeln. Sportwetten über eine .com-Adresse, die nebenbei behandelt wird, sind etwas anderes als Sportwetten über einen Halter, der auf der Sportwetten-Liste steht.
Verwechslung ist unmittelbar schädlich. Wer bei einem Anbieter ohne Eintrag setzt, wettet in einem unerlaubten Glücksspiel, und das ist der rechtliche Status dieses Vorgangs. Die Behörde selbst veröffentlicht Warnungen vor genau dieser Konstellation, und in den vergangenen Jahren hat sie mehrere Verfahren geführt.
Ohne Lizenz zählt nur eine Prüfgröße
Es ist kein Zufall, dass in diesem Suchergebnis immer wieder dieselbe Frage auftaucht: „Woran erkennt man, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat?“ Die Antwort ist kurz: nur die Whitelist zählt. Und dieser Umstand hat für die zweite Hälfte des Marktes keine Bedeutung. Die Daten deuten darauf hin.
Marktmechanik: Ein durchschnittlicher Auszahlungsschlüssel von 76 % als Rechnung, die niemand addiert
Die Zahl, die für einen Spieler an meisten zählt, steht in keiner Werbung: die Auszahlungsquote.
Im deutschen Sportwettenmarkt mit GGL-Erlaubnis lag der durchschnittliche Auszahlungsschlüssel 2024 bei 76 %, nach 78 % im Vorjahr. Der Auszahlungsschlüssel ist der Anteil aller Einsätze eines Marktes, der an die Spieler zurückgeht; die Marge ist die Differenz. 76 % heißt also: Im Durchschnitt bleibt etwa ein Viertel des umgesetzten Geldes im System. Die Wetteinsätze beliefen sich auf 8,2 Mrd. Euro, nach 7,9 Mrd. Euro im Vorjahr, und der Bruttospielertrag der erlaubten Sportwettenanbieter betrug 1.963 Mio. Euro. Das ist ein Plus von zwölf Prozent.
Das ist eine Sportart-Fußballzahl. 78 % der Wetteinsätze entfielen 2024 auf Fußball, Basketball folgte mit 8 %, Tennis mit 5 %, Kombinationen aus verschiedenen Sportarten mit 5 % und Eishockey mit 1 %. Und bei den Live-Wetten ist das Verhältnis bereits gekippt: 47 % Pre-Match, 53 % Live-Wetten.
Was der Wert über die Preise sagt: Eine Quote ist nicht der Ausdruck einer Prognose, sondern der Ausdruck einer Prognose abzüglich einer Marge. Zwischen zwei Anbietern kann dieselbe Quote um mehrere Prozentpunkte auseinanderliegen. Wenn Sie 10 € auf eine Quote von 1,90 setzen, erhalten Sie bei zwei verschiedenen Buchmachern unterschiedlich viel zurück, und der Unterschied liegt nicht in der Schärfe des Tipps, sondern in der Marge. Wer regelmäßig setzt, sollte sich diese Rechnung einmal im Jahr aufschreiben.
Was von einer Quote übrig bleibt
Der Auszahlungsschlüssel von 76 % bezieht sich auf das Verhältnis aller Einsätze eines Marktes und nicht auf ein einzelnes Spiel. Bei einem Spiel mit drei Ausgängen können zwei Buchmacher zu gleichen Teilen erlaubt sein, aber der eine zahlt bei zwei der drei Ausgänge mehr aus als der andere. Was für den Leser zählt, ist nicht ein Durchschnittswert, sondern der konkrete Markt. Ein vergleichbarer Auszahlungsschlüssel wäre also nicht die Angabe 76 %, sondern die Summe der Kehrwerte aller Quoten einer Drei-Weg-Wette.
Für die Rechnungen in diesem Text existiert ein Beispielmarkt mit zwei Ausgängen zu Quoten von 1,90 und 1,90. Aus diesen beiden Zahlen folgt eine Auszahlungsquote von etwa 95 %. Die Marge dieses Beispielmarktes liegt also bei rund 5 %. Das ist kein Zitat, sondern ein Beispiel, und der Wert liegt zwischen den beiden Extremen der deutschen Sportwetten. Es ist eine Zahl, die sich aus zwei beliebigen Quoten des Marktes ergibt.
Wie ein Screenshot aus einem Wettprogramm aussieht, wenn Ihr Geld darauf liegt
Der Live-Bereich ist das beste Beispiel dafür, wie der erlaubte Markt aussieht.
Ein Live-Markt darf während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf den nächsten Treffer bzw. Satz oder eine vergleichbare Komponente angeboten werden, und das nur in Sportarten mit seltenen Ereignissen. Der nächste Treffer im Fußball und der nächste Satz im Tennis sind erlaubt, der nächste Punkt im Tennis oder der nächste Korb im Basketball sind es nicht. Kein Wunder, dass 47 % der Sportwetten vor dem Spiel und 53 % live platziert wurden.
Was bei den Quoten erlaubt ist, ergibt sich aus dem Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5 GlüStV. Ein durchschnittlicher Auszahlungsschlüssel von 76 % impliziert einen Parameter des Marktes.
Die Spielräume, die von der Erlaubnis abhängen
Wer sich bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis umsieht, sieht diese Grenzen nicht: das gesamte Spielprogramm, die gesamte Live-Abdeckung, jeder Markt. Was hier erlaubt ist, ist eine Entscheidung eines lizenzierten Anbieters und nicht eine allgemeine Regel. Erlaubt sind feste Wetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Teils davon sowie auf Vorfälle darin, als Einzel- oder Kombinationswette. Die Regeln verbieten Wetten auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure beteiligt sind – nach der Verwaltungspraxis zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateur. Manipulationsgefährdete Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung sind verboten; Wetten auf soziale oder politische Ereignisse sind ebenfalls nicht zulässig. E-Sport ist nicht als Sport anerkannt, und es gibt in Deutschland kein lizenziertes E-Sport-Wettangebot.
Was folgt daraus für den Leser? Der vergleichbare Live-Teil des Marktes ist kein Ausdruck von Geschmack, sondern die Grenze des Erlaubten. Und diese Grenze ist der Grund, warum ein erheblicher Teil der Spieler überhaupt nach einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sucht. Der Wettbewerbsnachteil liegt also genau dort, wo die Suchanfrage beginnt.
Es lohnt sich, die Zahl noch einmal umzudrehen. Die durchschnittliche Auszahlungsquote der erlaubten Anbieter liegt bei 76 %. Wer 1.000 € über das Jahr setzt, sieht davon im Erwartungswert etwa 760 € zurück. Für die Quote des Beispielmarktes wären es rund 950 €. Der Unterschied hat nichts mit Glück zu tun.
Was eine Wette in einem unerlaubten Angebot rechtlich ist
Der Verstoß ist keine Grauzone, und er ist auch kein Kavaliersdelikt.
Das Veranstalten von Glücksspielen ohne behördliche Erlaubnis ist nach § 284 StGB strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden; die Werbung dafür mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Die Teilnahme an einem unerlaubten Glücksspiel ist nach § 285 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bedroht. Ob und in welchem Umfang einzelne Spieler verfolgt werden, ist nicht festgestellt – das ist weder eine Erlaubnis noch ein Grund, den Fall zu dramatisieren. Die Aufsichtsbehörde geht gegen Anbieter und nicht gegen Kunden vor.
Die Zahlen zeigen, wie ernst es ist. Die Zahl der von der GGL eingeleiteten Untersagungsverfahren ist von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025 gestiegen; im Jahr 2025 sind 1.843 illegale Websites aufgrund von Untersagungen oder Netzsperren aus Deutschland nicht mehr erreichbar gewesen. Das sind keine abstrakten Zahlen. Wer heute eine Domain findet, die morgen nicht mehr erreichbar ist, hat gerade das erlebt, was die Zahl beschreibt.
Die Steuer greift ebenfalls, und das ist für einen Anbieter außerhalb der deutschen Aufsicht relevant, weil sie unabhängig von der Erlaubnisfrage anfällt. Die Sportwettensteuer nach §§ 16–25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ – das entspricht rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Steuerschuldner ist der Veranstalter der Wette, nicht der Wettende. Ob und in welcher Form die Steuer weitergegeben wird, entscheidet jeder Anbieter selbst; bei einem namentlich genannten Anbieter kann das nur aus dessen eigenen Bedingungen abgeleitet werden. Eine gezahlte Steuer ist kein Nachweis für eine Erlaubnis: Die Steuer fällt auch bei unerlaubten Anbietern an.
Die bundesweite Whitelist ist kein nummeriertes Dokument, und es gibt keinen einzigen Prüfpunkt, der die Erlaubnis eines Anbieters belegt. Wenn Sie prüfen wollen, ob ein Anbieter Sportwetten anbieten darf, ist dies der einzige Ort, an dem Sie es mit Sicherheit sehen können.
Was die Vorschriften zu Werbung und Boni sagen: Werbung ist nur Inhabern einer Erlaubnis gestattet. Für Sportwetten gilt kein zeitliches Werbeverbot, das für Spielautomaten, Online-Poker und Online-Casinospiele zwischen 6 und 21 Uhr gilt. Für Sportwetten gilt: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz. Und was die Höhe oder Begrenzung eines Sportwetten-Bonus betrifft, gibt es keine Regelung im GlüStV – Höhe, Umsatz und Mindestquote ergeben sich ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Die Grenze zwischen erlaubt und unerlaubt verläuft nicht dort, wo die Werbung sie zieht
Eine neue Domain ist nicht automatisch ein neuer Anbieter.
Der aufmerksame Leser wird bemerkt haben, dass Hillside (Europe) ENC und die NetX Betting Limited und die SCGO Limited und die I.B.C. Sportsbetting Limited alle auf Malta sitzen. Das bedeutet nicht, dass sie in Deutschland ohne Erlaubnis tätig sind – im Gegenteil, sie stehen alle auf der Whitelist. Und die I.B.C. Sportsbetting Limited betreibt neben Bet3000 auch die Marke Wettarena. Ein und dieselbe Gesellschaft, zwei Marken, zwei Einträge. Das ist ein Beleg dafür, dass sich eine Liste von Marken nicht in eine Liste von Unternehmen übersetzen lässt.
Und eine .de-Domain beweist von sich aus gar nichts.
Was eine Whitelist nicht enthält, ist ein Enddatum. Die Whitelist zeigt Ausgabedaten. Eine erste Erlaubnis läuft fünf Jahre nach § 4c Abs. 1 GlüStV. Wenn ein Anbieter also seit dem 5. Dezember 2023 auf der Liste steht und jemand aus dieser Angabe ein Enddatum ableitet, ist die Ableitung falsch. Wer den Status überprüfen will, liest die Liste, anstatt eine Frist zu erfinden.
Der Whitelist-Snapshot vom 2. Oktober 2026 enthält 30 Einträge: 27 Inhaber mit einer Sportwetten-Erlaubnis, von denen zwei auch Pferdewetten anbieten, und drei Inhaber, die ausschließlich Pferdewetten anbieten. Dazu kommen 229 erlaubte Glücksspielseiten, die alle Glücksspielarten umfassen, nicht nur Sportwetten. Wer die Sportwettenanbieter zählen will, muss also schon filtern – drei Pferdewetten-Inhaber, die nichts mit Sportwetten zu tun haben, stehen auf derselben Liste. Von den 32 Veranstaltern mit einer GGL-Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Jahr 2024 entfielen 13 auf den stationären und den Internetvertrieb und 19 ausschließlich auf den Internetvertrieb; 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten ein aktives Angebot. Fünf Erlaubnisse ohne aktives Angebot. Das ist ein wichtiger Punkt für einen Leser, der nach einem Anbieter sucht, der tatsächlich aktiv ist.
Die erste länderübergreifende Sportwetten-Erlaubnis wurde erst im Oktober 2020 erteilt, weil Gerichtsverfahren dies verzögerten. Der regulierte Markt hatte 2024 ein Volumen von etwa 14,4 Mrd. Euro, gemessen am Bruttospielertrag; die Steuereinnahmen aus Glücksspielen beliefen sich im selben Zeitraum auf rund sieben Mrd. Euro. Und während die Zahl der Erlaubnisse langsam gewachsen ist, ist die Zahl der Untersagungen schnell gewachsen.
Was ein Anbieter außerhalb der Erlaubnis anbietet: Der Vergleich und seine Grenzen
Ein Hinweis vorweg, der eigentlich selbstverständlich sein sollte: Die folgende Liste ist keine Rangliste und keine Empfehlung. Sie nennt zuerst Anbieter mit einer Erlaubnis der GGL, danach Anbieter ohne eine solche. Die beiden Gruppen werden getrennt dargestellt, und sie werden nicht vermischt. Ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis ist kein Anbieter mit einer anderen, gleichwertigen Erlaubnis.
Panorama der geprüften und der nicht erlaubten Anbieter
| Anbieter | Inhaber der Erlaubnis | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| Tiptorro | Torro Tec Limited (Malta) | 30.06.2021, Folgeerlaubnis 27.12.2022 |
| VBet | SCGO Limited (St. Julian’s, Malta) | 05.12.2023 |
| Winamax | WINAMAX Société anonyme | 29.06.2021, Folgeerlaubnis 08.12.2022 |
| Sportwetten | NetX Betting Limited (Birkirkara, Malta) | 19.11.2020, Folgeerlaubnis 16.12.2022 |
| Bet3000 | I.B.C. Sportsbetting Limited (Sliema, Malta) | 22.04.2026 |
| Wettarena | I.B.C. Sportsbetting Limited (Sliema, Malta) | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022 |
| Sportaza | nicht auf der Whitelist geführt | — |
| RocketPlay | nicht auf der Whitelist geführt | — |
| Boomerang Bet | nicht auf der Whitelist geführt | — |
| 22Bet | nicht auf der Whitelist geführt | — |
Die Spalte mit dem Inhaber liest sich monoton, und das ist die eigentliche Information. Sechs Marken, aber nur fünf verschiedene Gesellschaften – zweimal I.B.C. Sportsbetting Limited – und fünf davon mit einer Adresse in Malta. Das Geschäft mit den deutschen Erlaubnissen sitzt also überwiegend bei maltesischen Gesellschaften, die sich der hiesigen Aufsicht unterstellt haben. Ein Anbieter, der lieber in Curaçao bleibt, verzichtet nicht auf eine Lizenz, die er nicht bekommen könnte, sondern auf die Verpflichtungen, die mit der hiesigen verbunden sind.
Die zweite Spalte ist die eigentliche Trennlinie. Bei den drei Anbietern ohne Whitelist-Eintrag steht als Erlaubnis Grundlage nichts – es gibt schlicht keine deutsche Erlaubnis, die man dort eintragen könnte. Die Zahl der Sportwettenanbieter, die auf der Liste stehen, ist mit 32 im Jahr 2024 klein genug, um sie vollständig zu lesen; die Zahl der Anbieter ohne Eintrag ist es nicht.
Der Zeitpunkt der Erteilung ist das dritte, was die Tabelle zeigt. Wer seit 2020 oder 2021 dabei ist, hat die Anfänge des regulierten Marktes mitgemacht. Bet3000 mit einem Erlaubnisdatum vom 22. April 2026 ist dagegen neu – für einen Leser, der den Anbieter seit Jahren kennt, ein Hinweis darauf, dass die Zeit vor diesem Datum eine andere Rechtslage war. Und die Whitelist führt kein Enddatum; wer aus der Angabe „erste Erlaubnis“ eine Laufzeit ableitet, rechnet fünf Jahre nach § 4c Abs. 1 GlüStV auf einen Zeitpunkt, den die Liste selbst nicht nennt.
Nun zu den einzelnen Häusern.
Tiptorro: die App, die sich selbst als behördlich zugelassen bezeichnet
Tiptorro wird über die Torro Tec Limited mit Sitz in Malta betrieben, die sich in ihrem eigenen App-Store-Auftritt als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter der Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder bezeichnet. Auf der Whitelist steht die Marke mit einer Sportwetten-Erlaubnis für die Domain, die erste Erlaubnis datiert vom 30. Juni 2021, die Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022.
Ein Anbieter, der sich in einem App-Store-Eintrag selbst als zugelassen bezeichnet, macht damit eine Aussage über sich, die der Leser an einer Stelle nachprüfen kann: in der Whitelist. Tiptorros Eintrag findet sich dort, und mehr muss ein Leser über die Erlaubnis nicht wissen. Wichtiger ist die Kehrseite: Die App ist der Kanal, über den ein Konto entsteht, und ein Konto entsteht nur mit vollständiger Verifikation nach § 6a – inklusive der 72-Stunden-Frist, während der vor der Verifizierung höchstens eine Einzahlung von 100 € möglich ist und keine Auszahlungen erfolgen.
Das ist die Bedingung, die keinen Spielraum lässt, und sie wird jeden treffen, der sich zum ersten Mal anmeldet. Man kann das für lästig halten. Es ist die einzige Regel auf der Liste, die einen davor schützt, dass ein Konto entsteht, das niemand überprüft hat.
Unter dem Strich: Ein sauberer Whitelist-Eintrag mit einer früh erteilten Erlaubnis. Wer nach der App sucht, weil sie auf dem Telefon bequem ist, findet hier den einfachsten Einstieg in den erlaubten Teil des Marktes – und die Verifizierung als Preis dafür, dass im Streitfall ein deutsches Verfahren trägt.
VBet: eine maltesische Gesellschaft mit einer Erlaubnis seit Dezember 2023
Für VBet führt die Whitelist die SCGO Limited mit Sitz im Luxe Pavilion, Diamonds International Building, Portomaso, St. Julian’s, Malta, unter der Sportwetten-Erlaubnis seit dem 5. Dezember 2023.
Das jüngere Datum ist kein Malus, aber es ordnet die Marke ein. Wer sich 2022 bei einem Anbieter ohne deutschen Eintrag angemeldet hat, hatte damals andere Gründe als heute – und VBet ist erst danach in den erlaubten Markt gewechselt. Ein Anbieter, der eine Erlaubnis beantragt, verpflichtet sich damit auch auf die Regeln, die in der Branche unbeliebt sind: 1.000 € Monatsgrenze im Standardfall, Ein-Account-Regel, Verbot des Parallelspiels nach § 6h, Zahlung nur über ein auf den eigenen Namen lautendes Zahlungskonto.
Was der Leser an dieser Stelle nicht nachschlagen kann und deshalb als Frage behalten sollte: welche Zahlungswege VBet im Einzelfall annimmt. Das ist Sache des Anbieters und ergibt sich aus seinen eigenen Bedingungen. Der gesetzliche Rahmen lässt dagegen weniger Spielraum als viele glauben: Nur von einem Zahlungskonto auf den Namen des Spielers bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut darf eingezahlt werden; anonyme Zahlungsmittel sind nicht zugelassen. Bitcoin und anonymes Prepaid fallen damit für den erlaubten Markt aus, und zwar für jeden Anbieter gleichermaßen.
Das Fazit: VBet ist der jüngste Eintrag unter den etablierten Namen. Wer eine Marke mit kurzer regulatorischer Historie und langer internationaler Präsenz sucht, findet hier beides – und die 1.000-Euro-Grenze ebenso wie überall sonst im erlaubten Teil.
Winamax: Beaufsichtigung aus Darmstadt, Erlaubnis seit 2021
Die WINAMAX Société anonyme erhielt am 29. Juni 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine Erlaubnis für Online-Sportwetten, die mit Bescheid vom 8. Dezember 2022 verlängert wurde. Beaufsichtigt wird das Unternehmen von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
Die Erlaubnisgeschichte ist hier die eines Hauses, das früh dabei war. Der 29. Juni 2021 liegt nur Tage vor Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli 2021 – ein Detail, das man nicht überschätzen sollte, aber es zeigt, wie kurz die Zeit ist, über die der regulierte Markt überhaupt verfügt. Wer die deutsche Sportwettenlandschaft vor 2020 kennt und sie mit heute vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Welten.
Interessant ist die Konstellation der Aufsicht: erteilt durch eine Landesbehörde, beaufsichtigt durch die gemeinsame Behörde. Genau diese Doppelung erklärt, warum die Whitelist seit 2020 überhaupt existiert. Und sie erklärt auch, warum der Whitelist-Eintrag die einzige verlässliche Prüfquelle bleibt: Es gibt nicht eine Stelle, die über Erlaubnisse wacht, sondern mehrere, die zusammenarbeiten.
Für den Leser ändert das wenig und doch etwas. Ein deutscher Anbieter mit deutscher Verwaltungsgeschichte hat im Streitfall einen Weg, der über deutsche Gerichte führt. Genau den gibt es außerhalb der Erlaubnis nicht.
Sportwetten.de: die Marke, deren Name zugleich die Adresse ist
In der GGL-Übersicht ist für Sportwetten die NetX Betting Limited mit Sitz in 170 Pater House, Level 1 (Suite A168), Psaila Street, Birkirkara, Malta, geführt. Die erste Erlaubnis datiert vom 19. November 2020, die Folgeerlaubnis vom 16. Dezember 2022.
Die Marke trägt eine Adresse im Namen, und das macht sie zum Testfall für eine Verwechslung, die viele Leser begehen. Eine .de-Domain ist kein Nachweis für irgendetwas – die Whitelist enthält ausschließlich .de-Adressen, aber der Umkehrschluss gilt nicht. Dass eine Seite auf .de endet, sagt nichts über ein Recht, Sportwetten anzubieten. Der einzige Nachweis ist der Eintrag.
Bemerkenswert ist das Erstdatum: der 19. November 2020 liegt nur einen Monat nach den ersten länderübergreifenden Erlaubnissen im Oktober 2020. Wer zu den ersten gehörte, musste die Regeln in einer Phase aufbauen, in der es keine Übung gab. Das spricht für den Anbieter, ohne ihn über die anderen zu stellen.
Das Fazit: Ein Haus der ersten Stunde mit einem klaren Eintrag. Für einen Leser, der eine Marke mit deutscher Historie über eine Marke mit internationaler Historie stellt, ist das der naheliegendere Weg – zu den gleichen Bedingungen wie alle anderen Erlaubnishaber.
Bet3000: seit April 2026 auf der Liste, mit ungewöhnlich kurzer Regulatorik
Als Veranstalter der Sportwetten unter Bet3000 führt die GGL die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Lyons Range Court, Flat Nr. 1, Triq Bisazza, SLM 1640, Sliema, Malta. Das Erlaubnisdatum ist dort mit dem 22. April 2026 vermerkt.
Von allen sechs geprüften Häusern hat Bet3000 die kürzeste Whitelist-Geschichte. Das bedeutet nicht, dass der Anbieter neu am Markt ist; es bedeutet, dass seine Sportwetten-Erlaubnis neu ist. Für einen Leser ist das der relevanteste Umstand, weil alles, was vor diesem Datum lag, unter anderen Bedingungen stattfand. Und die Whitelist führt, wie überall, kein Ablaufdatum – wer eine Laufzeit sucht, findet sie nicht, und wer eine aus der Fünf-Jahres-Frist ableitet, macht aus einer Annahme ein Datum.
Was der Eintrag nicht zeigt: mit welchen Quoten, Zahlungswegen und Konditionen Bet3000 arbeitet. Der Whitelist-Eintrag belegt die Erlaubnis, nicht die Qualität des Angebots. Genau hier liegt der verbreitetste Denkfehler in dieser Kategorie. Ein Eintrag ist die Eintrittskarte, nicht die Bewertung.
Das Fazit: Ein Name mit langer Marktpräsenz und kurzer Whitelist-Historie. Wer die Erlaubnis als Vertrauensbeweis liest, liest bei Bet3000 einen frischen Beweis – und sollte dennoch prüfen, ob Konditionen und Zahlungswege zu ihm passen.
Wettarena: dieselbe Gesellschaft wie Bet3000, ein anderer Eintrag
Die Marke Wettarena wird laut ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in 20, Lyons Range Court Flat Nru.1, Triq Bisazza, Sliema SLM 1640, Malta, angeboten. Auf der Whitelist steht die Marke mit einer Sportwetten-Erlaubnis, erste Erlaubnis vom 9. Oktober 2020, Folgeerlaubnis vom 15. Dezember 2022.
Zwei Marken, ein Unternehmen, zwei Einträge – und zwei völlig verschiedene Erlaubnisdaten. Wettarena ist seit Oktober 2020 dabei, Bet3000 erst seit April 2026. Wer die Liste überfliegt, sieht zwei Anbieter. Wer sie liest, sieht eine Gesellschaft mit unterschiedlich alten Marken. Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum ein Vergleich, der auf Markennamen beruht, an einer Stelle falsch wird.
Für den Leser ändert sich dadurch nichts an der Erlaubnis. Es ändert sich etwas am Verständnis. Die Wahl zwischen zwei Marken desselben Halters ist keine Wahl zwischen zwei Rechtsrahmen – es sind dieselben Regeln, dieselbe Aufsicht, dieselbe Monatsgrenze.
Das Fazit: Der ältere Eintrag der I.B.C.-Gruppe. Wer eine Marke mit vier Jahren Whitelist-Historie sucht und dabei weiß, dass sie demselben Haus gehört wie Bet3000, hat den Vergleich bereits richtig gestellt.
Sportaza: ohne deutsche Erlaubnis, mit einer Lizenz ohne Bezug zu Deutschland
Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan in der Union der Komoren lizenziert und reguliert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Auf der Whitelist der GGL steht die Marke nicht.
Diese Lizenz hat für das Angebot an Spieler in Deutschland keine Bedeutung. Eine Erlaubnis aus Anjouan ist keine Erlaubnis für Deutschland, und wer in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis Sportwetten anbietet, betreibt nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel. Der Anbieter ist zudem weder an OASIS noch an LUGAS angebunden.
Was dem Leser an dieser Stelle nicht geholfen wird: eine Aussage über die Seriosität des Unternehmens. Hilfreich ist die Aussage über die Rechtsfolge. Bei einem Streit über eine Auszahlung gibt es keinen deutschen Weg, und bei einer beginnenden Spielsucht gibt es kein Register, in das sich der Spieler eintragen lassen könnte, mit Wirkung.
Das Fazit: Ein Anbieter mit einer benannten Lizenz, die an dieser Stelle aber ohne rechtliche Bedeutung ist. Wer dort spielt, tut es ohne jeden deutschen Mechanismus im Hintergrund – und dieser Umstand ist der ganze Inhalt der Bewertung.
RocketPlay: Curaçao als Heimat, kein deutscher Eintrag
RocketPlay wird nach eigenen Angaben von der Scores55 Tech B.V. betrieben, einer Gesellschaft mit Sitz in Curaçao und der Registrierungsnummer 162990. Auf der Whitelist der GGL steht die Marke nicht.
Curaçao ist der klassische Sitz für Anbieter, die den deutschen Markt ohne deutsche Verpflichtungen bedienen. Wie bei Sportaza gilt: eine solche Lizenz hat für Deutschland keine Relevanz. Der Anbieter ist nicht an OASIS oder LUGAS angeschlossen, und eine Selbstsperre wirkt dort nicht.
Der Leser sollte an dieser Stelle den entscheidenden Punkt nicht überlesen. Der Vorteil, den ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis bietet, ist derselbe wie der Nachteil: Es gilt das Hausrecht. Wenn Sie eine Auszahlung wünschen, gelten die Bedingungen des Anbieters.
Das Fazit: Ein Anbieter, dessen Firmensitz die einzige belastbare Information über sein Regelwerk ist. Wer die Freiheit sucht, sie nicht lizenziert zu sein, akzeptiert, dass die 1.000-Euro-Grenze und die Insolvenzsicherung nicht existieren.
Boomerang Bet: breites Sportprogramm, aber dieselbe Rechtslage
Boomerang Bet bietet auf der eigenen Webseite Sportwetten mit den Bereichen „Sport“, „In-Play“, „Esports“ und „Top leagues“ an und veröffentlicht ein eigenes Dokument „Sportsbook Rules“. Auf der Whitelist steht die Marke nicht.
Die Breite des Programms ist der eigentliche Punkt dieser Zeile. Ein Anbieter muss, um in Deutschland Sportwetten anzubieten, die zugelassenen Wetten angeben; der Anbieter nennt dagegen eine Kategorie „Esports“, die im deutschen Regelwerk keinen Platz hat, und eine Kategorie „In-Play“, die im erlaubten Markt nur einen schmalen Ausschnitt abdecken darf. Das ist keine Kleinigkeit, sondern der Kern des Unterschieds. Der erlaubte Live-Bereich besteht überwiegend aus dem Endstand, dem nächsten Treffer und dem nächsten Satz; ein voller Live-Bereich mit einem breiten Spektrum an Ereignissen lässt sich nur außerhalb der deutschen Vorschriften anbieten.
Auch hier gilt die Rechtsfolge, ohne Ausnahme: kein Whitelist-Eintrag, kein Anschluss an OASIS oder LUGAS, kein deutscher Rechtsweg.
Das Fazit: Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen liegt weniger in der Sportart als in der Abdeckung. Wer ein umfassendes In-Play-Programm will, bekommt es; er bekommt damit aber auch die Verantwortung für die gesamte Abwicklung.
22Bet: Sportwetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon
22Bet führt auf der eigenen Webseite einen Sportwetten-Bereich mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Auf der Whitelist steht die Marke nicht.
Die Bandbreite der Sportarten und die Kombination mit einem Esport- und Live-Bereich macht das Haus für Leser interessant, die sich nicht auf Fußball beschränken wollen. Für den Markt mit deutscher Erlaubnis ist diese Breite kein Merkmal: Das zugelassene Angebot folgt dem Sportwettprogramm, und Sportarten wie Biathlon oder Baseball gehören im erlaubten Angebot zum schmaleren Teil.
Rechtlich ändert die Vielfalt nichts. Eine Curaçao-Lizenz hat in Deutschland keine Bedeutung.
Das Fazit: Ein Anbieter, der sein Publikum über die Anzahl der Sportarten findet. Wer die Auswahl als Kriterium nimmt, nimmt auch den Verzicht auf jeden deutschen Mechanismus in Kauf – und diesen Handel sollte er bewusst eingehen.
Was eine Einzahlung von 1.000 € bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis kostet
Die folgende Rechnung ist ein Beispiel und keine Prognose. Sie soll zeigen, was eine Grenze und eine Marge zusammen bewirken – und was nicht.
Die Ausgangslage stammt aus dem deutschen Regelwerk: Das Einzahlungslimit beträgt nach § 6c Abs. 1 GlüStV im Ausgangsfall 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg, umgesetzt über die LUGAS-Limitdatei. Ein Anbieter darf nur bei nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit eine höhere Grenze für einen einzelnen Spieler festlegen – eine Selbsterklärung genügt nicht, und eine Absenkung wirkt sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen.
Nehmen wir also an, ein Spieler setzt im Monat 1.000 € einmal um. Und nehmen wir einen Beispielmarkt mit zwei Ausgängen zu je 1,90. Das ist ausdrücklich kein Angebot eines bestimmten Anbieters und kein Preis.
Für diesen Beispielmarkt ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95 %. Daraus folgt eine Marge von etwa 5 %. Wer 1.000 € in einem Markt dieser Art umsetzt, verliert im Erwartungswert etwa 50 € an die Marge; zurück bleiben rund 950 €. Das ist die Schätzung unter der Annahme, dass ausschließlich der Einsatz umgesetzt wird und der Spieler mit jeder Wette den gleichen Betrag setzt.
Was die Zahl aussagt und was nicht. Sie sagt, was das Setzen von 1.000 € in einem Markt mit dieser Charakteristik durchschnittlich kostet. Sie sagt nichts über den Ausgang irgendeiner einzelnen Wette und nichts darüber, wie oft ein Spieler gewinnt. Es ist ein Durchschnitt über viele Wetten, kein Versprechen. Wer zehn Einzelwetten setzt, statt alles auf einmal, kommt auf denselben Erwartungswert, aber auf eine andere Verteilung – die Marge bleibt, das Ergebnis schwankt.
Setzt derselbe Spieler den gleichen Betrag bei einem erlaubten Anbieter mit einem durchschnittlichen Auszahlungsschlüssel von 76 % um, liegt der Erwartungswert der Kosten bei 240 €; zurück bleiben rund 760 €. Der Vergleich der beiden Zahlen zeigt nicht, dass eines der beiden Angebote besser ist. Er zeigt, dass die durchschnittliche Marge des erlaubten Marktes erheblich über der des Beispielmarktes liegt. Der Unterschied zwischen 1.000 € und dem erwarteten Rückfluss fällt unterschiedlich hoch aus – er liegt im ersten Fall bei etwa 50 € und im zweiten bei 240 €.
Und wenn ein Anbieter die Steuer auf den Spieler abwälzt, kommt eine weitere Größe hinzu. Die Sportwettensteuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags; Steuerschuldner ist der Veranstalter. Ob und wie sie weitergegeben wird, entscheidet der Anbieter, und eine Aussage darüber ist nur aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters möglich.
Der entscheidende Punkt ist ein anderer. Die 1.000 € sind keine Empfehlung und kein Ziel, sondern die Grenze, die über LUGAS über alle erlaubten Anbieter hinweg durchgesetzt wird. Wer sie im Monat nicht ausschöpft, für den ist sie irrelevant. Und wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis setzt, für den existiert sie überhaupt nicht.
Risiko, das keinen Ausdruck in der Quote hat
Der Fußball bleibt das Spiel, um das sich fast alles dreht: 78 % der Wetteinsätze entfielen 2024 auf Fußball, Basketball folgte mit 8 % und Tennis mit 5 %. Wer sich über die Verteilung der Sportarten informiert, bekommt einen Anhaltspunkt dafür, wo die tatsächlichen Märkte liegen.
Viel wichtiger ist der Teil, der nicht in einer Quote steht. Ein Konto bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis kann geschlossen werden, ohne dass es eine Beschwerdestelle gibt. Eine Wette kann storniert werden, ohne dass ein Weg bleibt. Eine Auszahlung kann sich verzögern, und der Leser hat keinen Zugang zu einer deutschen Aufsicht, die für ihn tätig wird. Das alles ist nichts, was in einem Wettprogramm steht.
Ein anderer Punkt betrifft die Frage, wie Spieler ohne Lizenz überhaupt zu Geld kommen. Zahlungen können nur über ein persönliches Konto erfolgen. Bei einem Anbieter ohne Erlaubnis ist das nicht vorgeschrieben. Das heißt nicht, dass dort alles möglich ist; es heißt, dass keine Regel es ausschließt.
Und die zivilrechtliche Seite. Deutsche Gerichte haben in mehreren Fällen Anbieter, die über die deutsche Erlaubnis nicht verfügten, zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt, und die Frage liegt beim Bundesgerichtshof und beim Europäischen Gerichtshof. Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht – der Kläger fordert von einem Anbieter mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt des EuGH hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 die Auffassung vertreten, dass unlizenzierte Sportwettenanbieter grundsätzlich zur Rückzahlung verlorener Einsätze verpflichtet werden können; eine Ausnahme soll gelten, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Ein Urteil steht aus. Kein Leser sollte aus diesen Verfahren einen Anspruch ableiten. Und keine der beiden Seiten sollte aus ihnen eine Prognose machen.
Ein Register, das nur mit einem Anschluss funktioniert
Das OASIS-System ist das bundesweite Sperrsystem, das bei der Registrierung und bei der Anmeldung abgefragt wird. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spieler einen Zeitraum nennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst sofort eine 24-stündige Sperre aus. Alles das funktioniert nur, wenn der Anbieter angeschlossen ist.
Und dieser Teil ist die Antwort auf die eigentliche Frage hinter dieser Recherche. Der Spielerschutz ist nicht ein Bonus, der zu einem Angebot hinzukommt. Er ist eine Infrastruktur, die nur existiert, wenn alle teilnehmen. Ein Anbieter, der nicht teilnimmt, schwächt sie nicht nur für sich, sondern für jeden Spieler, der zwischen beiden Welten wechselt.
Ebenfalls angebunden ist die Aktivitätsdatei für das Verbot des Parallelspiels, und die Anmeldung ist nur ab 18 Jahren möglich. Das sind Regeln, die Ihnen bekannt vorkommen. Sie gelten nur innerhalb eines Registers.
Die eigene Sperre, die nirgendwo ankommt
Wer meint, er könne sein Spielverhalten unter Kontrolle halten, weil er sich bei einem Anbieter sperren lassen kann, hat bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis keinen Mechanismus zur Verfügung. Eine Sperre bei einem erlaubten Anbieter wirkt über OASIS. Eine Sperre bei einem Anbieter ohne Erlaubnis wirkt nur dort.
Das ist kein theoretischer Punkt, sondern die praktische Folge der fehlenden Anbindung. Ein gesperrter Spieler kann sich morgen bei einem Anbieter ohne Eintrag anmelden – und das ist der Grund, warum die Kanalisierung des Marktes nicht nur eine Steuerfrage ist.
Was sich aus einer Verlagerung von 23 % des Marktes ergibt
Wenn 23 % des Marktvolumens 2024 auf unerlaubte Angebote entfielen, bedeutet das nicht, dass 23 % der Spieler außerhalb des erlaubten Systems standen. Es bedeutet, dass 23 % des Geldes dorthin floss. Die beiden Zahlen sind nicht gleich.
Und die wahrscheinlichste Gruppe in dieser Zahl sind Spieler mit höheren Einsätzen. Die 1.000-Euro-Grenze trifft den nicht, der 50 € im Monat setzt. Sie trifft den, der 3.000 € setzen will. Es ist keine Überraschung, dass ein Markt, der Einzahlungen begrenzt, die Kunden mit hohen Einsätzen nicht hält.
Der interessante Punkt für den normalen Leser ist eine andere Konsequenz. Die Kanalisierung von 77 % ist ein Wert des Gesamtmarktes; 2022 lag er nach einer Analyse der Steuerdaten für den Sportwettenmarkt bei deutlich über 95 %. Zwischen den beiden Jahren liegt ein Rückgang, und den sollte man nicht überinterpretieren – die beiden Zahlen beziehen sich auf verschiedene Grundlagen und verschiedene Zeiträume. Aber der Trend läuft in eine Richtung, die erklärt, warum die Zahl der Untersagungsverfahren von 68 auf 287 gestiegen ist.
Was ein erlaubter Anbieter dagegen kostet
Der erlaubte Weg ist nicht frei von Kosten. Es ist die 1.000-Euro-Grenze im Kalendermonat, die für alle Anbieter gemeinsam über LUGAS gilt. Es ist die „nur vom eigenen Konto“-Regel, die anonyme Einzahlungsmittel ausschließt. Es sind die bei Live-Wetten fehlenden Märkte, die nicht aus Angebotsmangel fehlen, sondern aus einer Regelung. Es ist die vollständige Verifizierung nach § 6a, die vor ihrem Abschluss höchstens 72 Stunden Spiel und 100 € Einzahlung zulässt und keine Auszahlungen erlaubt. Und es ist das Verbot des Parallelspiels.
Was dafür steht: Im Streitfall gibt es einen deutschen Weg. Bei einer Selbstsperre wirkt sie. Bei einer Insolvenz liegen die Spielergelder auf einem treuhänderisch geschützten Konto. Bei einer Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt. Keine dieser Zusicherungen gibt es bei einem Anbieter ohne Erlaubnis.
Das ist die ganze Abwägung. Der Leser, der beides gegeneinander stellt, findet keine Seite, die nur gewinnt.
Wie sich das im Einzelfall prüfen lässt
Wer heute einen Anbieter findet und wissen will, ob er in Deutschland ein Sportwettenangebot machen darf, kann sich auf die folgende Prüfung verlassen. Nur die Whitelist zählt; eine Lizenz aus einem anderen Land ändert nichts; eine .de-Adresse beweist nichts; ein Eintrag für Casino oder Poker ist kein Eintrag für Sportwetten. Und es gibt kein Ablaufdatum auf der Liste.
Wer eine Zusammenfassung braucht, für den gilt: Die Whitelist ist ein Test, keine Meinung. Ein Anbieter ohne Eintrag bleibt ohne Test. Und für den Leser ist weniger die Liste das Problem als die Tatsache, dass man sie überhaupt lesen muss.
Häufige Fragen zu Wettanbietern ohne deutsche Lizenz
Woran lässt sich prüfen, ob ein Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis besitzt?
Nur an einem Ort: der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Sie führt jeden Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis mit seiner Domain. Ein Casino- oder Poker-Eintrag genügt nicht. Eine .de-Adresse beweist nichts, und ausländische Lizenzen erscheinen dort nicht.
Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zu wetten?
Das Angebot ist unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Die Aufsicht verhängt Untersagungen und lässt Zahlungen und Netzadressen sperren. Der Spieler hat keinen Anschluss an OASIS oder LUGAS und keinen deutschen Rechtsweg. Eine Verfolgung einzelner Spieler ist nicht festgestellt.
Gilt eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan in Deutschland?
Nein. Für das Angebot an Spieler in Deutschland zählt allein die Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Eine maltesische, Curaçao- oder Anjouan-Lizenz hat hier keine Bedeutung. Sie ersetzt weder die Whitelist noch die Aufsicht und schafft keinen deutschen Anspruch.
Was ändert sich bei fehlender Anbindung an OASIS und LUGAS für Sperren und das Einzahlungslimit von 1.000 €?
Beides fällt weg. Eine Selbstsperre im Sperrsystem wirkt nur bei angeschlossenen Anbietern, und die monatliche Einzahlungsgrenze wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. Bei einem Anbieter ohne Anschluss läuft weder die Sperre noch die Grenze – ohne dass der Spieler es bemerkt.
Wie ist der Stand der Rechtsprechung zur Rückforderung von Verlusten bei unlizenzierten Anbietern?
Deutsche Gerichte haben in mehreren Fällen Rückzahlungen angeordnet. Der Bundesgerichtshof hat die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, Generalanwalt Emiliou hält Rückzahlungen grundsätzlich für möglich. Ein Urteil steht aus. Ein Anspruch für einen einzelnen Spieler lässt sich daraus nicht ableiten.
Wie verhält es sich mit PayPal und anderen Zahlungswegen bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis?
Zahlungen sind bei erlaubten Anbietern nur von einem Konto im Namen des Spielers bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut zulässig; anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Welche Marken ein Anbieter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen. Für Anbieter ohne Erlaubnis gilt diese Regelung nicht.
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